VI PowerScripter - Software Download License Agreement DIESE SOFTWARE DOWNLOAD UND MAINTENANCE VEREINBARUNG (DIE "VEREINBARUNG") BETRIFFT DAS PROGRAMM ICOMASOFT VI POWERSCRIPTER PROFESSIONAL VERSION 1.x (DIE "SOFTWARE"). DER BEGRIFF "SOFTWARE" UMFASST EBENFALLS SÄMTLICHE SCRIPTS, WELCHE IHNEN ENTWEDER VON icomasoft BEI DER URSPRÜNGLICHEN SOFTWARELIEFERUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDEN ODER VON IHNEN ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT EINZELN ERWORBEN WURDEN. SOLLTEN SIE DER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, SO DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTER LADEN UND NICHT VERWENDEN.
AUF IHRE ANERKENNUNG DIESER VEREINBARUNG HIN GEWÄHRT IHNEN icomasoft EINE LIMITIERTE, NICHT-EXKLUSIVE LIZENZ ZUR VERWENDUNG DER SOFTWARE NACH FOLGENDEN BESTIMMUNGEN:
1. Probe-Lizenz. Sie dürfen die Software während einer befristeten Probezeit von 15 Tagen für Evaluationszwecke und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung verwenden. Nach Ablauf der Probezeit müssen Sie die Verwendung der Software einstellen und sämtliche Kopien der Software, egal in welcher Form diese vorliegen mögen, zerstören, es sei denn Sie erwerben eine Per Seat-Lizenz.
2. Per Seat-Lizenz. Die Software wird “per seat” lizenziert. Dies bedeutet, dass jeder einzelne Administrator, der die Software verwendet oder anderweitig darauf zugreift, hierfür eine separate Lizenz erwerben muss. Sie können mehrere Kopien der Software auf mehreren Computern anlegen, solange die Software nur vom gleichen lizenzierten Administrator benützt wird. Die Per Seat-Lizenz gilt ab dem Zeitpunkt Ihrer Einwilligung in die Vereinbarung und dem abgeschlossenen Erwerb einer solchen Lizenz.
3. Benützung der Software. Sie dürfen die Software (und die mitgelieferte Dokumentation) ausschliesslich für Ihre eigenen internen Zwecke kopieren, installieren und verwenden. Die Software darf nicht ohne icomasoft’s vorgängige schriftliche Zustimmung übertragen, verkauft, abgetreten, unterlizenziert oder sonst wie (weder gesetzlich noch anderweitig) übereignet werden.
4. Kopier- und weitere Einschränkungen. Ausser wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, dürfen Sie die Software weder ganz noch teilweise abändern oder anpassen (bspw. durch Übersetzung oder Erstellen von Werken zweiter Hand), nachbauen (reverse engineering), dekompilieren oder disassemblieren (ausser soweit gesetzlich eine solche Einschränkung ausdrücklich nicht erlaubt ist). Sie dürfen keine Urheberschutzvermerke oder sonstige Schutzrechtsvermerke entfernen und müssen solche Vermerke auf allen Kopien oder Auszügen der Software anbringen.
5. Werke zweiter Hand von Scripts. Sie dürfen Werke zweiter Hand (z.B. Umarbeitungen, Übersetzungen etc.) von Ihnen durch icomasoft zur Verfügung gestellten Scripts nur intern verwenden. Sie dürfen solche Werke zweiter Hand ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von icomasoft in keiner Weise an irgendwelche Dritte vertreiben.
6. Urheberrecht und Eigentum. Die Software ist Eigentum der icomasoft und ist durch Urheberrechtsgesetze sowie internationale Übereinkommen geschützt. Sie erwerben nur das nicht-exklusive Recht zur Benützung der Software gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung und erhalten darüber hinaus keinerlei weiteren Rechte an der Software (z.B. Eigentum an der Software).
7. Maintenance. icomasoft's Pflegeleistungen ("Maintenance") bestehen aus Updates, Patches und Fixes der Software, soweit und sobald sie verfügbar werden, sowie E-Mail Support. Sämtliche Updates, Patches, Fixes oder weitere Elemente, die als Teil der Maintenance zur Verfügung gestellt werden, werden Ihnen automatisch gemäss dieser Vereinbarung lizenziert. Maintenance begründet kein Recht auf Erhalt von Upgrades der Software. Icomasoft erbringt E-Mail Support ausschliesslich auf „best effort“-Basis (d.h. „nach Möglichkeit“). Jegliche weitere Gewährleistung betreffend Maintenance wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Maintenance findet keine Anwendung auf i) Software, welche von Ihnen direkt oder indirekt (einschliesslich durch icomasoft für Sie) verändert wurde, ii) Probleme, welche durch Software verursacht wurden, die nicht von icomasoft zur Verfügung gestellt wurden, iii) Funktionsstörungen von Equipment, und iv) Probleme, welche in früheren Updates, Patches oder Fixes behandelt wurden, welche Sie nicht verwendeten bzw. nicht verwenden wollten.
Maintenance ist für das erste Jahr jeder Per Seat-Lizenz obligatorisch und muss zusammen mit der Per Seat-Lizenz erworben werden. Maintenance beginnt mit dem abgeschlossenen Erwerb von Maintenance für die Software und dauert so lange an, wie Maintenance erworben wurde. Auf jede Per Seat-Lizenz ist eine eigene Maintenance-Gebühr (nach Massgabe der Bestellung) geschuldet. Sie verpflichten sich, keinerlei durch Maintenance erlangten Informationen oder Leistungen für Lizenzen zu verbreiten oder zu verwenden, für welche aktuell keine Maintenance-Gebühr bezahlt wurde.
8. Beendigung. Diese Vereinbarung und Ihre Lizenz zur Verwendung der Software dauert fortlaufend an, solange Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten und solange Sie diese Vereinbarung nicht gestützt auf diese Ziffer 8 kündigen. icomasoft kann Ihre Lizenz zur Verwendung der Software unverzüglich und ohne Kündigungsfrist durch Mitteilung an Sie kündigen, wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung verletzen. Sie können diese Vereinbarung schriftlich auf das Ende eines jeden Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten kündigen. Bei Beendigung dieser Vereinbarung durch Sie oder icomasoft werden Sie die Verwendung der Software einstellen und sämtliche Kopien der Software, egal in welcher Form diese vorliegen mögen, zerstören. Sie anerkennen, dass eine Rückzahlung der für den Vertragsgegenstand dieser Vereinbarung bezahlten Gebühren, unabhängig der Gründe für die Beendigung der Vereinbarung, ausgeschlossen ist. Die Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen gelten über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.
9. Gewährleistung. icomasoft gewährleistet, dass die Software während neunzig (90) Tagen nach dem Erwerb der Lizenz im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert, sofern die empfohlene Konfiguration eingehalten wird. Unwesentliche Abweichungen von Funktionen gegenüber der Dokumentation begründen keine Gewährleistungsrechte. icomasoft gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei ist, unterbruchfrei betrieben werden kann und mit sämtlichen Konfigurationen kompatibel ist. Die vorliegende Gewährleistung gilt nicht während der Probezeit, während welcher die Software “as is” und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt wird. Sämtliche Gewährleistungsansprüche müssen innert der vorgenannten Frist von neunzig (90) Tagen geltend gemacht werden. Sollte die Software nicht wie gewährleistet funktionieren, so beschränkt sich die Haftung von icomasoft und Ihre Rechtsbehelfe aus Gewährleistung ausschliesslich auf, nach Wahl von icomasoft, i) den Ersatz der Software, oder ii) eine Rückvergütung der an icomasoft für die Software bezahlten Lizenzgebühr. DIESE LIMITIERTE GEWÄHRLEISTUNG IST DIE EINZIGE UND ABSCHLIESSENDE GEWÄHRLEISTUNG VON icomasoft UND UMSCHREIBT DIE ABSCHLIESSENDEN RECHTSBEHELFE DES KUNDEN FÜR GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. MIT AUSNAHME DER VORGEHENDEN LIMITIERTEN GEWÄHRLEISTUNG, STELLT icomasoft DIE SOFTWARE NUR „AS IS“ MIT ALLFÄLLIGEN FEHLERN ZUR VERFÜGUNG UND JEDE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG, EGAL AUS WELCHEM RECHTSGRUND, IST AUSDRÜCKLICH WEGBEDUNGEN. ES WERDEN UND WURDEN KEINE WEITEREN EXPLIZITEN ODER IMPLIZITEN ZUSICHERUNGEN (Z.B. BETREFFEND LEISTUNGSFÄHIGKEIT, SICHERHEIT, SCHUTZRECHTE DRITTER, INTEGRATION, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, UNGESTÖRTER BESITZ, BESCHAFFENHEIT ODER ZWECKMÄSSIGKEIT ETC.) ABGEGEBEN.
10. Haftung. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET icomasoft IHNEN GEGENÜBER NICHT FÜR ENTGANGENEN NUTZEN, BETRIEBSUNTERBRÜCHE ODER JEGLICHE ANDEREN DIREKTEN ODER INDIREKTEN SCHÄDEN ODER JEGLICHE FOLGESCHÄDEN (INKLUSIVE ENTGANGENEM GEWINN), UNABHÄNGIG VON DEREN RECHTSGRUND, SELBST WENN icomasoft AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
11. Export. Sie bestätigen, sämtliche anwendbaren Gesetze und Verordnungen über Exportbeschränkungen (“Exportgesetze”) vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass weder die Software noch daraus abgeleitete Produkte i) direkt oder indirekt in Verletzung von Exportgesetzen exportiert werden, oder ii) für Zwecke verwendet werden, welche durch Exportgesetze verboten sind, bspw. die Produktion von ABC-Waffen.
12. Rechtswahl; Abschliessende Vereinbarung. Diese Vereinbarung entspricht der vollständigen und abschliessenden Vereinbarung zwischen den Parteien betreffend die Software und untersteht Schweizer Recht (mit Ausnahme von dessen kollisionsrechtlichen Bestimmungen). Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
DURCH AUSWAHL VON „JA, ICH BIN MIT DEN VORSTEHENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN” BESTÄTIGEN SIE, DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN ZU HABEN UND STIMMEN ZU, AN DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG RECHTLICH GEBUNDEN ZU SEIN. GLEICHZEITIG BESTÄTIGEN SIE, ZUR ABGABE DIESER ERKLÄRUNG ERMÄCHTIGT ZU SEIN.
Ja, ich bin mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden
Bitte nehmen Sie sich vor der Installation noch kurz Zeit, um die PowerScripter Online bzw. Installation der Komponenten einzusehen: Web Hilfe |